
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-322/11 (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 63, AEUV Art. 65 |
Schlagwörter | EU, EG, Kapitalverkehrsfreiheit, Finnland, unbeschränkte Steuerpflicht, Verlust, Veräußerung, Frankreich, Finnland, Aktien, Grundstück |
Rechtsfrage: | Sind die Art. 63 AEUV und 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach eine in Finnland unbeschränkt steuerpflichtige Person den Verlust aus der Veräußerung einer in Frankreich belegenen Immobilie nicht von dem in Finnland zu besteuernden Gewinn aus der Veräußerung von Aktien in Abzug bringen darf, während sie den Verlust aus der Veräußerung einer entsprechenden in Finnland belegenen Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen von den Veräußerungsgewinnen abziehen darf? |
Vorinstanz: | Korkein hallinto-oikeus (Finnland) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 252 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2013 |
Erledigungs-Az: | Rs C-322/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 30 50 |