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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X B 45/02 |
| §§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, BGB § 1093 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Dauernde Last, Vermögensübergabe, Instandhaltung, Vertrag |
| Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für die Installation einer neuen Heizöllageranlage in einem teils selbstgenutzten und im Übrigen mit einem Altenteilsrecht belasteten Zweifamilienhaus anteilig als dauernde Last abziehbar? |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 05.02.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 5902/99 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 671 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 66 43 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.10.2002 |
| Erledigungs-Az: | X B 45/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 32/02 |