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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 153/00 |
| §§: | EStG § 50 a Abs. 4, AO 1977 § 42 |
| Schlagwörter | Künstlergruppe, Ausland, Künstlerüberlassung, Gestaltungsmissbrauch, Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht |
| Rechtsfrage: | Liegt in der Aufspaltung eines Auftritts einer ausländischen Künstlergruppe im Inland in Künstlerüberlassung und Namensrechtsübertragung ein Gestaltungsmissbrauch? |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 08.06.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 9324/97 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 79 73 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.06.2001 |
| Erledigungs-Az: | I B 153/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 81 39 |