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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 16/12 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 55 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Spende, Vermögensbindung, Satzung, EU |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der Zahlung einer inländischen juristischen Person (hier einer GmbH) an eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige kirchennahe Körperschaft um eine abzugsfähige Spende, oder stellt diese eine verdeckte Gewinnausschüttung dar? Muss auch ein gemeinnütziger Verein, der nach italienischem Recht errichtet worden ist, in der Satzung die Voraussetzungen der Vermögensbindung erfüllen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 63/10 (6) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 05 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 16/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 07 72 |