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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-145/17 P (EuGH) |
§§: | DVO (EU) 2016/278 Art. 2, VO (EG) Nr. 91/2009 |
Schlagwörter | EG, EU, Nichtigkeit, Einfuhr, Antidumpingzoll, Eisen, Stahl China, Malaysia |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen den EuG-Beschluss vom 25.1.2017 Rs T-217/16: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - den Beschluss des EuG aufzuheben; - die Rechtssache T-217/16 an das EuG zurückzuverweisen, damit dieses über die zeitliche Begrenzung in Art. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/278 der Kommission vom 26.2.2016 entscheidet; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.2017 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-217/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 195 S. 12 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2018 |
Erledigungs-Az: | Rs C-145/17 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 18 92 |