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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 45/98 |
§§: | StBerG § 46 Abs. 1, StBerG § 40a, StBerO § 19, AO DDR § 107a |
Schlagwörter | Steuerbevollmächtigter, Vertrauenstatbestand, Rechtswidrigkeit, Helfer in Steuersachen |
Rechtsfrage: | Zulassung als Helferin in Steuersachen gemäß § 107a AO DDR am 22. Okt. 1990. (Bestellung als Steuerbevollmächtigte Kraft Gesetzes gemäß § 19 StBerO). Hätte die Klägerin (keine Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der DDR) wissen müssen, daß ihre Zulassung rechtswidrig war? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | I 303/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.1998 |
Erledigungs-Az: | VII R 45/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 56 26 |