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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 4/06 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1, SGB 3 § 38 Abs. 4 Satz 2, SGB 3 § 122 Abs. 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Arbeitsloser, Meldung |
Rechtsfrage: | Vier Monate arbeitsloser Sohn vor Einberufung zum Grundwehrdienst: Ist für die Gewährung des Kindergeldes nicht nur die Meldung als arbeitslos, sondern auch der fortbestehende Status als Arbeitssuchender erforderlich? Besteht demnach (trotz Aufhebung des § 122 Abs. 2 Nr. 3 SGB III zum 1.8.1999) die Pflicht zur Erneuerung der Meldung nach drei Monaten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2103/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 18 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 4/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren III R 4/06 ruht gemäß Beschluss vom 15.12.2009 bis zur Entscheidung in den Verfahren III R 5/07 und III R 41/07. - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 21 54 |