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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 9/01
§§: EStG § 52 Abs. 15 S. 11, EStG § 52 Abs. 15 S. 6, EStG § 4 Abs. 1 S. 2, EStR Abschn 14 Abs. 9, EStR Abschn 14 Abs. 4
Schlagwörter Entnahme, Grundstück, Sonderbetriebsvermögen, Kommanditgesellschaft, Privatvermögen, Gewinnverwirklichung
Rechtsfrage: Konnte eine im Alleineigentum der Kommanditistin stehende, als Sonderbetriebsvermögen I bei der KG bilanzierte, von der Kommanditistin zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung nach Einführung der Konsumgutlösung gemäß § 52 Abs. 15 EStG 1987 steuerfrei ins Privatvermögen entnommen werden, wenn die KG diese Wohnung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an eine GmbH als Betriebsunternehmen weiterverpachtet hatte, bei der die Kommanditistin als Prokuristin nichtselbständig tätig war und als Gegenleistung dafür die Wohnung kostenlos nutzen durfte? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.12.2000
Vorinstanz/AZ: 13 K 3947/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 622
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 80 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2002
Erledigungs-Az: VIII R 9/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 69 15