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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 22/16 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 4 Satz 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Ansparrücklage, Neue Tatsache, Nachträgliches Bekanntwerden, Rechtserheblichkeit
Rechtsfrage: Kann ein Einkommensteuerbescheid nach Maßgabe des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO unter Hinweis auf das spätere Bekanntwerden der Nichtanschaffung eines Wirtschaftsguts, für das eine Ansparrücklage gebildet wurde, geändert werden, oder ist die Nichtanschaffung kein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes des § 7 g Abs. 4 Satz 2 EStG und somit keine rechtserhebliche Tatsache? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.07.2015
Vorinstanz/AZ: 11 K 3350/13 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1584
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2017
Erledigungs-Az: X R 22/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache