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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 42/13 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 |
Schlagwörter | Vorfälligkeitsentschädigung, Werbungskosten, Vermietung und Verpachtung, Veräußerung |
Rechtsfrage: | Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit der lastenfreien (nach § 23 EStG nicht steuerbaren) Veräußerung: Eröffnet in diesem Zusammenhang die neuere Rechtsprechung zur Anerkennung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteil vom 20.6.2012 IX R 67/10 BFHE 237 S. 368, BStBl 2013 II S. 275 = SIS 12 22 67) eine Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 545/13 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 31 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.2014 |
Erledigungs-Az: | IX R 42/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 16 84 |