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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 32/03 |
§§: | EStG § 6 b, EStG § 13 |
Schlagwörter | Rücklage, Grundstück, Entschädigung, Aufteilung, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Höhe einer Rücklage nach § 6 b EStG: Ist der von einer Abfallbeseitigungsgesellschaft gezahlte Kaufpreis für ein zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörendes Grundstück auf den (nackten) Grund und Boden und auf eine -vertraglich geregelte- Entschädigung für die Aufhebung eines Gestattungsvertrags (Gestattung zum Bau und Betrieb einer Müllkompostieranlage durch die Abfallbeseitigungsgesellschaft) aufzuteilen, oder ist die Entschädigungszahlung unmittelbare Gegenleistung für die Veräußerung des Grundstücks? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 31.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 596/98 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 32/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 30 21 |