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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 23/01
§§: ErbStG 1974 § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG 1974 § 10 Abs. 3, AO 1977 § 44 Abs. 1 Satz 1, EStG § 26 b, BGB § 426 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Nachlassverbindlichkeit, Erbschaftsteuer, Zusammenveranlagung, Einkommensteuer, Steuerschuld, Gesamtschuldner, Ausgleichsanspruch
Rechtsfrage: Sind bei zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Ehegatten die anteiligen Steuerschulden beim überlebenden Ehegatten als Nachlassverbindlichkeiten nicht abzugsfähig, auch wenn der überlebende Ehegatte diese für den Erblasser entrichtet hat, weil bei Zusammenveranlagung Gesamtschuldnerschaft (§ 44 Abs. 1 AO 1977) jedes Ehegatten für die gesamte Einkommensteuer und gegen den Ehegatten ein Ausgleichsanspruch gemäß § 426 BGB besteht? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.02.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 209/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.01.2003
Erledigungs-Az: II R 23/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 16 83