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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 51/99 |
§§: | AO § 69 Abs. 1 Satz 1, AO § 34 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | GmbH-Geschäftsführer, Steuerschulden, einstweiliger Rechtsschutz |
Rechtsfrage: | Verletzt der Geschäftsführer einer GmbH seine steuerlichen Pflichten i.S. von § 34 Abs. 1 AO im Hinblick auf die Verpflichtung zur Zahlung der Steuerschuld(en) bei Fälligkeit nur dann und nur solange nicht, als er die der GmbH eingeräumten Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes ausschöpft? |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 4 97 257 K 1 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 518 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 18 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2000 |
Erledigungs-Az: | I B 51/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |