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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 PBvU 1/02 (BVerfG)
§§: GG Art. 103 Abs. 1
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Rechtliches Gehör
Rechtsfrage: Vorlage des Ersten Senats gemäß Beschluss vom 16.1.2002 1 BvR 10/99 in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den BGH-Beschluss vom 28.10.1998 VIII ZR 190/98 (NJW 1999 S. 290) an das Plenum des BVerfG wegen Abweichung des Ersten Senats von der Rechtsauffassung des Zweiten Senats, nach der das Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei entscheidungserheblichen Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG nicht das Grundgesetz verletzt.
Vorinstanz: BGH
Vorinstanz/Datum: 28.10.1998
Vorinstanz/AZ: VIII ZR 190/98
Vorinstanz/Fundstelle: NJW 1999 S. 290
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 30.04.2003
Erledigungs-Az: 1 PBvU 1/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 28 91