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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 32/17 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8, ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 1, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Stiftung, Familienstiftung, Freibetrag, Steuerklasse |
Rechtsfrage: | Familienstiftung - Freibetrag und Steuerklasse des "entferntest Berechtigten" (ErbStG in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung): Ist für die Bestimmung des Freibetrags und der Steuerklasse bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung auch eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen? - Wer ist "entferntest Berechtigter" i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG und wie wird er ermittelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3247/15 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 14 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.02.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 32/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 15 48 |