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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-184/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 11 Teil A
Schlagwörter Zuschuss, EG, Mehrwertsteuer, Subvention
Rechtsfrage: 1. Sind betriebliche Zuschüsse, die einen Teil der Betriebsaufwendungen eines Steuerpflichtigen abdecken und den Selbstkostenpreis seiner Waren oder Dienstleistungen beeinflussen, ohne einen konkreten Bezug zum Preis der Umsätze aufzuweisen, gemäß Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A 77 steuerpflichtig? - 2. Hängt die Steuerpflichtigkeit vom Vorliegen einer konkreten Leistung zugunsten des Subventionsgebers und einer Gleichwertigkeit des von ihm erlangten Vorteils mit dem geleisteten Gegenwert ab? - 3. Wenn ja, wie ist der Wert des vom Subventionsgeber erlangten Vorteils zu bestimmen?
Vorinstanz: Tribunal de première instance Chaleroi
Vorinstanz/Datum: 11.05.2000
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 192 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.11.2001
Erledigungs-Az: Rs C-184/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 01 34