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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 46/97
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Sonderausgabe, Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung
Rechtsfrage: Zahlungen an die Tante der Klägerin im Zusammenhang mit der Übertragung eines fünf Monate vorher erworbenen, vermieteten Einfamilienhauses als dauernde Last oder liegt aufgrund des Sachverhalts und der vertraglichen Ausgestaltungen keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen vor? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.11.1996
Vorinstanz/AZ: 2 K 2677/95
Erledigungs-Vermerk: BFH-Beschluß vom 10.11.1999, X R 46/97 (Vorlage an den Großen Senat = SIS 00 02 11) - Zurücknahme der Klage