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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 5/09 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 1 Nr. 1, BewG § 11 Abs. 2, BewG § 9 Abs. 2 Satz 2, BewG § 9 Abs. 3 Satz 2, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Personengesellschaft, Gründung, Bewertungsabschlag, Stuttgarter Verfahren
Rechtsfrage: Liegen die Voraussetzungen für eine Begünstigung nach § 13 a ErbStG nicht vor, wenn eine vermögensverwaltend tätige GmbH & Co. KG im Zeitpunkt des Todes des beteiligten Erblassers noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, so dass am Stichtag noch keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG existierte? - Rechtfertigt eine Verfügungsbeschränkung einen Bewertungsabschlag bei der Schätzung des gemeinen Werts der Anteile im Stuttgarter Verfahren und einen Ansatz als Nachlassverbindlichkeit bei der Alleinerbin? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 06.11.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 2155/04 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 08 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2011
Erledigungs-Az: II R 5/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 19 17