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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 118/01 (BVerfG)
§§: FGO § 92 Abs. 2, AO § 52, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Gemeinnützigkeit, Verein, Freistellung, Mündliche Verhandlung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Steuerfreistellung eines gemeinnützigen Vereins; Verzicht auf den Vortrag nach § 92 Abs. 2 FGO
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 25.10.2000
Vorinstanz/AZ: I B 117/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 58 66
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 23.04.2001
Erledigungs-Az: 1 BvR 118/01
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen