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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 13/05
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Kapitaleinkünfte, Verdeckte Gewinnausschüttung, Vertrag zwischen Angehörigen, Darlehen, Schenkung, Zinsen
Rechtsfrage: Schenkung von Darlehensforderungen gegen die GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine minderjährigen Kinder: Behandlung der Zinszahlungen der GmbH an die Kinder als verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter-Geschäftsführer? Einkommensteuerrechtlich beachtlicher Vollzug einer Darlehensschenkung zwischen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und seinen Kindern erst dann, wenn die Beschenkten frei über die Darlehensforderung verfügen können? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.11.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 5750/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2007
Erledigungs-Az: VIII R 13/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 11 79