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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 105/09 (BFH)
§§: AO § 237 Abs. 5, AO § 237 Abs. 1
Schlagwörter Aussetzungszinsen, Akzessorietät
Rechtsfrage: Gilt der Grundsatz der Akzessorietät der Aussetzungszinsen auch, wenn ein Steuerbescheid nach Abschluss des (erfolglosen) Rechtsbehelfsverfahrens, aber vor Erlass des Zinsbescheides aufgehoben oder geändert wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.08.2009
Vorinstanz/AZ: 9 K 1268/07 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2010
Erledigungs-Az: I R 105/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig