Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 42/04
§§: EStG § 44 Nr. 5 Satz 3
Schlagwörter Zinsabschlag, Kreditinstitut, Konkurs, Haftung, Nachholung, Verpflichtungsklage
Rechtsfrage: Nachholung unterlassener Abführung von Zinsabschlagsteuer: War ein Kreditinstitut zum Einbehalt der Zinsabschlagsteuer verpflichtet, wenn sich der Gläubiger der Zinsen (ein Komplementär eines Kreditinstituts) im Konkurs befindet und die Konkursverwaltung liquide Mittel aus der Konkursmasse angelegt hatte? Bleibt der Status eines Kreditinstituts trotz des Entzugs der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften bis zur Löschung im Handelsregister erhalten? Kann dieser Anspruch im Wege der Verpflichtungsklage geltend gemacht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.03.2004
Vorinstanz/AZ: 4 K 3137/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 09 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2004
Erledigungs-Az: I R 42/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 96