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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 80/09 (BFH) |
§§: | EStG § 1 a, EStG § 1 Abs. 3 |
Schlagwörter | Bescheinigung, Einkünfte, Europäische Union, Splitting, EG, EU |
Rechtsfrage: | Kann eine Zusammenveranlagung nach § 1 a Abs. 1 Nr. 2, § 1 Abs. 3 EStG nur dann erfolgen, wenn entweder eine "Bescheinigung EU/EWR" oder eine Bescheinigung einer deutschen Auslandsvertretung im Ansässigkeitsstaat, aus welchen sich die Höhe der Einkünfte (auch bei Einkünften von 0 EUR) ergibt, vorgelegt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2032/08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.09.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 80/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 42 44 |