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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-480/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 11
Schlagwörter EG, EU, Schweden, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuergruppen, Finanzdienstleistung, Versicherungsdienstleistung
Rechtsfrage: Hat das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der RL 2006/112/EG verstoßen, dass es in der Praxis die Regelung für Mehrwertsteuergruppen auf die Bereitstellung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen beschränkt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Schweden
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 328 S. 24
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.04.2013
Erledigungs-Az: Rs C-480/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 20 10