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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 34/11 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 24, UStG 2005 § 12 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 25, Richtlinie 2006/112/EG Art. 295 Nr. 5 |
Schlagwörter | Regelsteuersatz, Durchschnittssatz, Abfall, Speiselieferungen, Sonstige Leistung |
Rechtsfrage: | 1. Unterliegt die Abholung und Entsorgung der Speiseabfälle von Restaurants und Großküchen als sonstige Leistung auch dann dem Regelsteuersatz und nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, wenn die Speisereste - nach Aufarbeitung - in einem Schweinemastbetrieb verwendet werden? - 2. Fallen landwirtschaftliche Hilfsumsätze bei restriktiver richtlinienkonformer Auslegung unter § 24 UStG 2005? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 4749/09 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 01 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2013 |
Erledigungs-Az: | V R 34/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 11 19 |