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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-387/11 (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 49, AEUV Art. 63, EWR-Abkommen Art. 31, EWR-Abkommen Art. 40 |
Schlagwörter | EG, EU, Belgien, Investmentgesellschaften, Kapitalvermögen |
Rechtsfrage: | Hat das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 49 und 63 AEUV und den Art. 31 und 40 des EWR-Abkommens verstoßen, dass es unterschiedliche Regeln für die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und beweglichen Gütern, die belgische Investmentgesellschaften erzielen, und die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und beweglichen Gütern, die ausländische Investmentgesellschaften erzielen, beibehalten hat? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich Belgien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 305 S. 4 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2012 |
Erledigungs-Az: | Rs C-387/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 02 37 |