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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 9/98 |
§§: | EStG § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Freibetrag, Weichender Erbe |
Rechtsfrage: | Inwieweit sind Entnahmen und Veräußerungen für weichende Erben bei der Ermittlung der Einkommensgrenze i.S. d. § 14a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EStG zu berücksichtigen, wenn im nächsten Jahr weitere Erben abgefunden werden? Auswirkungen auf Vorjahre? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 4422/95 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.1998 |
Erledigungs-Az: | IV R 9/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 21 |