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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 10/05
§§: EStG § 41 c Abs. 3, AO 1977 § 167, AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteueranmeldung, Nachforderung, Geldauflage, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Übernahme der Zahlung einer Geldauflage nach § 153 a StPO durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn. Ist das FA gehindert, die nicht einbehaltene Lohnsteuer aus der Übernahme der Zahlung einer Geldauflage gegen den Arbeitnehmer durch einen Steuerbescheid gemäß § 167 AO 1977 beim Arbeitgeber nachzufordern, weil dieser aufgrund der sog. sachverhaltsbezogenen Nachforderung nicht selbst Steuer- sondern nur Entrichtungsschuldner ist und nach Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung gemäß § 41 c Abs. 3 EStG durch den Arbeitgeber eine Entrichtungsschuld nicht mehr besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.11.2004
Vorinstanz/AZ: 14 K 459/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 756
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 14 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.10.2008
Erledigungs-Az: VI R 10/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 00 50