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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1488/93 (BVerfG) |
| §§: | GewStG § 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 101 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Gewerbesteuerpflicht, Rundfunkgebührenbeauftragter |
| Rechtsfrage: | Ist es verfassungsgemäß, die Einkünfte eines Rundfunkgebührenbeauftragten des NDR den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen? |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 25.05.1993 |
| Vorinstanz/AZ: | IV B 166/92 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 14.02.2001 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 1488/93 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 07 71 |