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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 1/14 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 7 Satz 1, ErbStG § 20
Schlagwörter Schenkungsteuer, Gesellschaft, Verfügungsmacht, Treuhänder, Nennwert
Rechtsfrage: Steuerbarkeit der Geschäftsanteilsübertragung auf einen Pooltreuhänder nach § 7 Abs. 7 ErbStG ohne Übergang von Vermögenssubstanz: Hat der Pooltreuhänder den vom ausgeschiedenen Gesellschafter erworbenen Geschäftsanteil nur treuhänderisch auf Zeit bis zur Aufnahme neuer Gesellschafter erworben? Liegt mangels Realisierbarkeit eines über den Nennwert des Geschäftsanteils hinausgehenden Werts keine für die Schenkungsteuerbarkeit nach § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG nötige Vermögensverschiebung auf die Gesellschafter oder ihre Gesellschafter vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.11.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 788/13 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 01 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.03.2015
Erledigungs-Az: II R 1/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 11 03