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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 8/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Auslandsreise, Kongress, Arzt, Berufliche Veranlassung
Rechtsfrage: Aufwendungen eines vom Arbeitgeber unter Übernahme der Seminarkosten für die Teilnahme an Fachkongressen in Mayrhofen und St. Anton während der Urlaubs- bzw. Skisaison freigestellten Krankenhausarztes ausschließlich beruflich veranlasst? Genügt hierfür bereits die Kongress-Teilnahmebestätigung oder müssen alle Einzelveranstaltungen eines Kongresses zusätzlich durch konkrete Anwesenheitstestate belegt sein, um eine private Mitveranlassung auszuscheiden? Zu Sinn und Zweck von Anwesenheitstestaten bei großen Fachkongressen. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.09.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 170/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 03 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.01.2007
Erledigungs-Az: VI R 8/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 07 66