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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 95/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH
Rechtsfrage: Führt eine Pensionszusage einer aus einem ehemaligen VEB umgewandelten GmbH für den im Zeitpunkt der Pensionszusage bereits über 55-jährigen Gesellschafter-Geschäftsführer, dem früheren Betriebsleiter des VEB, nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen, weil das Pensionsalter durch eine Änderungsvereinbarung vom 65. in das 66. Lebensjahr geändert worden ist?
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 21.09.2001
Vorinstanz/AZ: 3 (1) K 162/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.06.2002
Erledigungs-Az: I B 95/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 43/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 17.12.2002 - I R 43/02 (NV)