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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 11/19 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vermietung, Vermögensübertragung, Dauernde Last, Werbungskosten, Leibrente, Immobilie |
Rechtsfrage: | Übertragung von Immobilienvermögen im Jahr 2011 zwischen Vater und Tochter gegen Versorgungsleistungen/Abzugsmöglichkeit der in diesem Zusammenhang von der Tochter vertraglich geleisteten monatlichen Zahlungen an den Vater: Stellt die Vermögensübergabe von Immobilienvermögen gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Grunde nach eine unentgeltliche Übertragung oder ein Veräußerungsvorgang dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 165/17 (3) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.09.2021 |
Erledigungs-Az: | IX R 11/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Beitrittsaufforderung an das BMF durch BFH-Beschluss vom 28.4.2020 - IX R 11/19 -- Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 20 83 |