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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 53/14 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, AO § 233 a
Schlagwörter Schuldzinsen, Werbungskosten, Darlehen, Steuernachzahlung, Erstattungszinsen
Rechtsfrage: Können Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung einer unrechtmäßig festgesetzten und damit überhöhten Einkommensteuernachzahlung stehen, welche im Einspruchsverfahren verzinst zurückerstattet wurde, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, wenn durch die Fremdkapitalaufnahme und das bewusste Unterlassen eines Aussetzungsantrags im Einspruchsverfahren erst die Verzinsung nach § 233 a AO ermöglicht wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.10.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 1008/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.02.2018
Erledigungs-Az: VIII R 53/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 10 63