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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 49/00 |
§§: | AO § 129 J: 1977 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Fehlerberichtigung, Rechtsirrtum, Ertragsanteil, Erwerbsunfähigkeitsrente |
Rechtsfrage: | Berichtigung bestandskräftiger Bescheide, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente fälschlicherweise als nicht abgekürzte Leibrente besteuert wurde. Liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn die Rentenart dem FA bekannt war und die fehlerhafte Ermittlung des Ertragswerts darauf beruht, dass im bei der Erstellung der Steuererklärungen verwendeten EDV-Programm versehentlich das Ende der Rentenlaufzeit nicht eingegeben wurde? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3263/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 69 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.07.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 49/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 06 23 |