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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1037/00 (BVerfG)
§§: AO § 110 Abs. 2, FGO § 56 Abs. 2, FGO § 142, ZPO § 114
Schlagwörter Wiedereinsetzung, Fristenkontrolle, Ausgangskontrolle, Prozesskostenhilfe
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Beschwerde wegen Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung wegen Fristversäumnis; Fristen- und Ausgangskontrolle.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 24.02.2000
Vorinstanz/AZ: VII B 132/99
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 21.11.2000
Erledigungs-Az: 1 BvR 1037/00
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen