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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 78/07 (BFH) |
§§: | EStG § 1 a Abs. 1 Nr. 2, EStG § 1 Abs. 3, EG Art. 39, EStG § 26 b |
Schlagwörter | Zusammenveranlagung, Einkunftsgrenze, Weltweite Einkünfte, Wohnsitzstaat |
Rechtsfrage: | Zusammenveranlagung beschränkt steuerpflichtiger EU-Bürger und Ermittlung der Welteinkünfte: Sind die Einkünfte, die nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, zur Prüfung der Einkunftsgrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 1 a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG nach dem Recht des Wohnsitzstaates zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1786/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 03 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2008 |
Erledigungs-Az: | I R 78/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 40 98 |