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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 32/08 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 7, ErbStG § 7 Abs. 2, BGB § 150 Abs. 2 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Entstehung, Schenkung, Vorerwerb, Vorerbe |
Rechtsfrage: | Wurde ein Schenkungsversprechen der Eltern an den Sohn, das den Tod beider als aufschiebende Bedingung voraussetzte, dadurch aufgehoben und führte zu einer neuen Schenkung der Mutter an den Sohn, nachdem die Mutter als Gesamtrechtsnachfolgerin das ursprüngliche Schenkungsversprechen abgeändert hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 79/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 03 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 32/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 12 14 |