Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-382/11 (EuGH)
§§: KN Unterposition 8528 7113, KN Unterposition 8521 9000, KN Unterposition 8528 7190
Schlagwörter EU, EG, Bulgarien, Internet, Einreihung, Zolltarif, Modem, Digitalnet OOD, Set-Top-Box TF6100EMC, Modulation, Demodulation
Rechtsfrage: 1. Was ist unter dem Begriff "Internet" i.S. der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) der EG für 2009 (VO Nr. 1031/2008), die im Amtsblatt 2008 Nr. C 133 S. 1) veröffentlicht wurden (Änderung bezüglich der Unterpositionen 8528 90 00, 8528 71 13 und 8528 71 90), zu verstehen, wenn es um die Einreihung einer Ware in den TARIC-Code 8528 71 13 00 geht? - 2. Was ist unter dem Begriff "Modem" i.S. der Erläuterungen zur KN der EG für 2009 (VO Nr. 1031/2008), die im Amtsblatt vom 30.5.2008 (C 133 S. 1) veröffentlicht wurden (Änderung bezüglich der Unterpositionen 8528 90 00, 8528 71 13 und 8528 71 90), zu verstehen, wenn es um die Einreihung einer Ware in den TARIC-Code 8528 71 13 00 geht? - 3. Was ist unter den Begriffen "Modulation" und "Demodulation" i.S. der Erläuterungen zur KN der EG für 2009 (VO Nr. 1031/2008), die im Amtsblatt vom 30.5.2008 (C 133 S. 1) veröffentlicht wurden (Änderung bezüglich der Unterpositionen 8528 90 00, 8528 71 13 und 8528 71 90), zu verstehen, wenn es um die Einreihung einer Ware in den TARIC-Code 8528 71 13 00 geht? - 4. Welches ist die maßgebliche Funktion (Hauptfunktion) des Geräts Set-Top-Box TF6100EMC, nach der die zolltarifliche Einreihung zu erfolgen hat -, der Empfang von Fernsehsignalen oder die Verwendung eines Modems, das einen interaktiven Informationsaustausch ermöglicht, um Zugang zum Internet zu erhalten? -5. Falls die maßgebliche Funktion (Hauptfunktion) des Geräts Set-Top-Box TF6100EMC die Verwendung eines Modems ist, das einen interaktiven Informationsaustausch ermöglicht, um Zugang zum Internet zu erhalten, ist dann die Art der Modulation und Demodulation, die das Modem bewirkt, bzw. die Art des verwendeten Modems für die zolltarifliche Einreihung relevant oder genügt es, dass durch das Modem der Zugang zum Internet hergestellt wird? - 6. Ist es zulässig, dass die Zollbehörden die zolltarifliche Einreihung einer bestimmten Ware ändern, ohne die eingeführte Ware physisch zu untersuchen, und dass das Sachverständigengutachten ausschließlich auf Grundlage schriftlicher Beweise, und zwar des Benutzerhandbuchs, der technischen Merkmale und der Untersuchung eines Geräts desselben Herstellers mit derselben Nummer aus einer anderen Einfuhr, erstellt wird? - 7. In welche Unterposition und welchen Code ist ein Gerät einzureihen, das der Beschreibung des Geräts TF6100EMC entspricht? - 8. Falls die Set-Top-Box TF6100EMC in die Unterposition 8521 90 00 KN einzureihen ist, ist dann die Anwendung eines positiven Zollsatzes eine rechtmäßige Anwendung des Gemeinschaftsrechts, wenn eine solche Einreihung einen Verstoß gegen die Verpflichtungen der Gemeinschaft aus dem Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie Teil II b des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 darstellen würde, oder ergibt sich aus der Einreihung in die Position 8521 die Konsequenz, dass die Set-Top-Box TF6100EMC nicht in den Geltungsbereich des betreffenden Teils des Übereinkommens über den Handel mit Waren der Informationstechnologie fällt?
Vorinstanz: Administrativen Sad Varna (Bulgarien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 298 S. 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.11.2012
Erledigungs-Az: Rs C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 02 33