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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 46/97
§§: BewG § 22 Abs. 4, BewG § 122, StMBG Art. 14, StMBG Art. 15, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1
Schlagwörter Fortschreibung, Einheitswert, Grundvermögen, Grundsteuer, Berlin-Ermäßigung, Wegfall, Verfassungsmäßigkeit, Übermaßverbot
Rechtsfrage: Fortschreibung des Einheitswerts auf den 1.1.1994 für in Berlin belegene Grundstücke nach § 22 Abs. 4 BewG i.V.m. § 122 Abs. 5 BewG wegen Wegfall der sog. Berlin-Ermäßigung ab 1.1.1994 durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (BStBl I 1994 S, 50, 75) und gleichzeitige Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in Berlin um 10 Prozentpunkte verfassungskonform oder Verstoß gegen das Übermaßverbot (Grundsteuererhöhung um 37,5 Prozent)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 15.01.1997
Vorinstanz/AZ: II 370/94
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen