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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 36/00 |
§§: | UStG § 12 Abs 2 Nr 9 S 1 J: 1996 |
Schlagwörter | Fitness-Studio, Sauna, Sportstudio, Nebenleistung, Einheitlichkeit |
Rechtsfrage: | Unterliegen die Umsätze für die Benutzung des Saunabereichs in einem Fitness-Studio als umsatzsteuerlich selbständige Leistungen dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG oder sind sie als unselbständiger Teil der übrigen Leistungen des Fitness-Studios einheitlich mit dem Regelsteuersatz zu versteuern? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2219/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 51 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |