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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 37/04 |
§§: | UStG § 15 a, AO 1977 § 163 |
Schlagwörter | Vorsteuerberichtigung, Billigkeitsmaßnahme, Durchschnittsbesteuerung, Durchschnittssatz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft |
Rechtsfrage: | Kann die Vorsteuer bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zunächst zur Ausführung regelbesteuerter Umsätze gedient haben, innerhalb des Berichtigungszeitraumes aber zur Ausführung von nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) besteuerten Umsätzen verwendet worden sind, nach § 15 a UStG bei Land- und Forstwirten berichtigt werden? Es wird aus Billigkeitsgründen eine abweichende Steuerfestsetzung unter Verzicht auf die vorgenommenen Vorsteuerkorrekturen nach § 163 AO 1977 beantragt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 223/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 26 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.11.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 37/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 31 |