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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2689/15 (BVerfG)
§§: GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, BImSchG § 37 a, BImSchG § 37 c Abs. 2, EnergieStG § 2
Schlagwörter Alkylatbenzin, Beimischung, Biokraftstoffquote, Energiesteuer
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zur Einhaltung einer Biokraftstoffquote für das Inverkehrbringen von Kraftstoffen sowie der Pflicht zur Zahlung einer Abgabe bei Nichteinhaltung der Quotenpflicht - Erstreckung des abgabenbewehrten Beimischungszwangs auf Alkylatbenzin - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 07.07.2015
Vorinstanz/AZ: VII R 64/13
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2015 S. 1581
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 22 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.06.2018
Erledigungs-Az: 1 BvR 2689/15
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen