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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 16/15 (BFH)
§§: EStG § 65 Abs. 1 Satz 3, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Europäische Union, Beamter, Kinderzulage, EG, EU
Rechtsfrage: Ist Deutschland aufgrund von § 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatuts verpflichtet, Kindergeld auch für die Kinder zu zahlen, bei denen ein Elternteil Beamter, ruhegehaltsberechtigter Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union ist, während der andere Elternteil in Deutschland einer Berufstätigkeit nachgeht, und zwar unabhängig davon, ob - was nach § 65 Abs. 1 Satz 3 EStG Voraussetzung ist - beide Elternteile miteinander verheiratet sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.05.2015
Vorinstanz/AZ: 11 K 3038/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1726
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 25 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2016
Erledigungs-Az: XI R 16/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 01