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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 1/08 (BFH)
§§: AO § 169 Abs. 1 Satz 1, AO § 171 Abs. 9, AO § 371, AO § 162
Schlagwörter Verjährung, Ablaufhemmung, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Schätzung
Rechtsfrage: Rechtswidrigkeit von Steueränderungsbescheiden wegen eingetretener Festsetzungsverjährung oder eingetretene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO. Wirksame Selbstanzeige i.S. des § 371 AO, wenn die erklärten "Schwarzeinnahmen" nur frei oder griffweise geschätzt worden sind? Zu welchem Zeitpunkt wird die Ablaufhemmung ausgelöst, wenn von mehreren zeitlich auseinander liegenden Erklärungen auszugehen ist (sog. gestufte Selbstanzeige)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.11.2007
Vorinstanz/AZ: 16 K 458/05 E, G, U
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.04.2010
Erledigungs-Az: X R 1/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 64