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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 16/05
§§: ErbStG § 20 Abs. 1, ErbStG § 34, ErbStG § 30 Abs. 3, AO 1977 § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Anlaufhemmung, Anzeigepflicht, Notar, Steuererklärung, Gesamtschuldner, Schenker
Rechtsfrage: Unterschiedliche Festsetzungsverjährung für die Schenkungsteuer beim Schenker und Beschenkten: Richtet sich der Anlauf der Festsetzungsfrist in den Fällen, in denen das Finanzamt nach Anzeige der Schenkung durch einen Notar (§ 30 Abs. 3 ErbStG) vom Beschenkten die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung verlangt, nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 und kommt ein abweichender Verjährungsbeginn gegenüber dem Beschenkten als weiteren Steuerschuldner der Schenkungsteuer (§ 20 Abs. 1 ErbStG) in Betracht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.12.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 2569/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 14 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2006
Erledigungs-Az: II R 16/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 61 31