
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 10/11 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 9, EStG § 24 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Abfindung, Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, Gewerblicher Grundstückshandel, Optionsrecht |
Rechtsfrage: | 1. Abfindungsfreibetrag für beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter: Auflösungsinitiative seitens der GmbH, wenn im Zeitpunkt der Aufhebungsvereinbarung des Dienstverhältnisses der Kläger noch über 50% der GmbH-Anteile verfügte? - 2. Gewerblicher Grundstückshandel: Qualifizierung von vergeblich vorweggenommenen Betriebsausgaben, obwohl der Kläger nur ein einziges bebautes Grundstück gekauft und dann - bedingt durch Vornahme des Gebäudeabbruchs und Rodung - unbebaut weiter veräußert hat? - 3. Entgeltliche Übertragung des auf den Kläger persönlich lautenden Mietvertrages / bzw. Optionsrechts auf Verlängerung? Erfolgte die Zahlung nicht für das Optionsrecht, sondern als Teil des Kaufpreises für die GmbH-Anteile, da der Kläger ihm persönlich zustehende Rechte an einen Nachmieter, hier die Erwerberin der GmbH-Anteile, nur in einem dreiseitigen Vertrag (Mieter-Nachmieter-Vermieter) hätte abtreten können? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2532/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 17 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 10/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 10 60 |