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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 6/11 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1 Satz 4, EStG § 17 Abs. 1 Satz 5, EStG § 17 Abs. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Wirtschaftliches Eigentum, Unterbeteiligung |
Rechtsfrage: | Wirtschaftliches Eigentum eines Unterbeteiligten an Kapitalgesellschaftanteilen: Erlangte der Kläger schon mit der atypischen Unterbeteiligung bzw. der Änderung des Rechtsverhältnisses auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an einem Anteil der Aktien wirtschaftliches Eigentum ("Fortführung" der Unterbeteiligung zuvor am Kommanditanteil im Zuge der Umwandlung der KG in eine AG), bzw. erfüllen die getroffenen Vereinbarungen dies? Wenn dies verneint wird: Ist bei der späteren Übertragung der -mit dem Unterbeteiligungsverhältnis belasteten- Aktien vom Vater auf die GbR in der zivil- und steuerrechtlich anzuerkennenden Belastung mit der Unterbeteiligung bzw. dem Herausgabeanspruch bzgl. des Veräußerungserlöses eine Entgeltlichkeit nach § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 4 EStG zu sehen, sodass für die Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG kein Raum bleibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2791/09 E, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 14 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.08.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 6/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 32 74 |