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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 5/11 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 3, AO § 171 Abs. 3, AO § 181 Abs. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Ablaufhemmung, Verlustvortrag, Fluglizenz |
Rechtsfrage: | Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: 1. Kann ein Antrag nach § 171 Abs. 3 AO für Jahre, die für die Verlustfeststellung von Bedeutung sind, aus Wirtschaftlichkeitserwägungen rechtsschutzgewährend unterstellt werden? - 2. Auslegung des Begriff "von Bedeutung" i.S. des § 181 Abs. 5 AO? - Verausgabte Kosten für Ausbildung zum Flugpilot u.a. Erwerb einer Privatfluglizenz (Private Pilot License- PPL), Wertung als Teil einer einheitlichen Ausbildung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 914/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1999 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 27 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2013 |
Erledigungs-Az: | IX R 5/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 23 19 |