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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 77/11 (BFH)
§§: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, KStG § 27 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, EStG § 43 Abs. 1 Nr. 7 c
Schlagwörter Betrieb gewerblicher Art, Einlagekonto, Bilanz, Kapitalertragsteuer, Haftung
Rechtsfrage: Wie wirken sich Buchverluste auf das steuerliche Einlagekonto eines als Regiebetrieb geführten, bilanzierenden Betriebs gewerblicher Art aus? Ist der für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG maßgebliche Gewinn bzw. in Verlustfällen die Höhe der durch Verlustausgleich erfolgten Zuführung zum steuerlichen Einlagekonto nach handels- bzw. steuerbilanziellen Grundsätzen oder auf Basis einer Liquiditätsbetrachtung zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.10.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 4267/09 K, F, H
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 17 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.09.2013
Erledigungs-Az: I R 77/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 30 39