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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 14/01
§§: EStG § 50 a Abs. 4, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Ausland, Beschränkte Steuerpflicht, Steuerabzug, Haftung, Sport, Gewinnerzielungsabsicht
Rechtsfrage: Kann ein inländischer Rennverein für den Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG für Leistungen (Preisgelder) in Haftung genommen werden, die er an im Ausland Ansässige erbracht hat, die keine Berufssportler und wegen möglicherweise fehlender Gewinnerzielungsabsicht keine Gewerbetreibende waren? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.12.2000
Vorinstanz/AZ: 7 K 4488/94
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 73 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2001
Erledigungs-Az: I R 14/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 07 14