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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 31/16 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Ort, Eigener Hausstand, Beschäftigungsort, Zumutbarkeit |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen (hier: Zumutbarkeit der täglichen Fahrzeit von etwa einer Stunde für die einfache Strecke zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes bei Großstädten und deren umliegenden Gemeinden)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3229/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1423 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 17 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 31/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 24 67 |