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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 16/09 (BFH)
§§: EStG § 74 Abs. 1, AO § 37 Abs. 2, BGB § 1612, AO § 218 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Abzweigung, Mangelfall, Unterhalt, Erlöschen
Rechtsfrage: Abzweigung von Kindergeld: 1. Besteht für volljährige Kinder, die im Haushalt ihrer ALG II beziehenden Eltern leben, ein Abzweigungsanspruch? Keine Unterhaltsverletzung bei Haushaltsaufnahme; auch bei eigener (Unter-)Mietzahlung der Tochter und Beteiligung an den Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung? - 2. Bringen Leistungen der Familienkasse an die Kindergeldberechtigte den Anspruch zum Erlöschen, so dass eine Abzweigung oder erneute Zahlung für in der Vergangenheit geleistetes Kindergeld nicht mehr erfolgen kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.01.2009
Vorinstanz/AZ: 14 K 2708/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 11 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2011
Erledigungs-Az: III R 16/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 10 21