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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 25/04 |
| §§: | EStG § 35 Abs. 1, EStG § 2 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Steuerermäßigung, Höchstbetrag, Gewerbebetrieb, Verlustausgleich |
| Rechtsfrage: | Ist bei der Ermittlung des für gewerbliche Einkünfte zu berücksichtigenden Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 Abs. 1 EStG kein Verlustausgleich vorzunehmen? Kann für die Auslegung der Vorschrift nicht die Regelung des § 2 Abs. 3 EStG herangezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 07.05.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 18 K 5084/03 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 19 97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.09.2006 |
| Erledigungs-Az: | X R 25/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 07 63 |