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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 5/19 (BFH) |
§§: | RennwLottG § 17 Abs. 2, RennwLottG § 19 Abs. 2, GG Art. 3, GG Art. 12 |
Schlagwörter | Sportwetten, Veranstalter, Steuer |
Rechtsfrage: | 1. Zur Frage, ob die klagende Partei ein Veranstalter für Sportwetten nach § 17 Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 RennwLottG ist? - 2. Ist die Erhebung der Sportwettensteuer gegen einen Online-Wettbetreiber, der mit Buchmachern/Totalisatoren oder Offlineanbietern gleichbehandelt wird, obwohl er wesentlich weniger leistungsfähig ist, verfassungs- als auch europarechtswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1837/15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.09.2021 |
Erledigungs-Az: | IX R 5/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 19 32 |