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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 19/98
§§: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Abs. 3, EMRK Art. 6
Schlagwörter Verfahrensdauer, Feststellungslast, Beweislastumkehr
Rechtsfrage: Überlange Verfahrensdauer (nahezu 8 Jahre bis zum Erlaß eines Zwischenurteils nach § 99 Abs. 2 FGO) als Verfahrensmangel (Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) - Auswirkungen der überlangen Verfahrensdauer auf die Würdigung der Tatsachenfeststellungen durch das FG - Mehrfacher Wechsel der Besetzung des FG-Senats - Umkehr der Beweislast bei Beweisnotstand infolge überlanger Verfahrensdauer (hier: fehlende Möglichkeit, die bei Prozeßbeginn bereits 83 Jahre alte Hauptzeugin mündlich zu vernehmen, da diese rd. 4 1/2 Jahre nach Klageerhebung verstorben ist)?- Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.09.1997
Vorinstanz/AZ: 17 K 320/89 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.1999
Erledigungs-Az: IX R 19/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 18 96